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1. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 214

1859 - Lübeck : Rohden
214 Xiv. §. 8. Cäsar's Hervortretrn. Unglaubliche in Rom geschehen, daß einer der ruchlosesten Ban- denführer aus dem Adel der Stadt, Sergius Catilina, jahrelang vor Jedermanns Augen mit einer ganzen Rotte Bösewichter einen Ver- schwörungsplan betrieb zur Überwältigung des Senats und Einäsche- rung der Stadt, zu Mord, Raub und Brand — und dennoch schritt Niemand gegen ihn ein, bloß weil eö an rechtlichen Beweismitteln fehlte. Ja als endlich die klarsten geschriebenen Documente und Be- weisstücke Vorlagen und nach dem Beschluß des Senats wenigstens die Hauptverschworenen (Catilina war schon aus der Stadt entwi- chen) hingerichtet wurden, konnte man noch nach Jahren eine Anklage erheben und die Strafe der Verbannung aussprechen gegen den Con- sul, der die Hinrichtung betrieben, bloß weil er nicht alle rechtlichen Formen dabei beobachtet hatte. Dieser Consul war der berühmte Redner Cicero, ein redlicher Mann, der das Beste des Staats auf- richtig wollte und von dem allgemeinen Verderben nur wenig selber angesteckt war, ein Philosoph, welcher der Tugend nachstrebte. ■ Ihm zur Seite standen noch andere philosophische Männer, treue Anhänger der Republik, aber alle zu beschränkten Blickes, als daß ste hätten fassen können, daß durch bloßes Festhalten und Wiederherstellen der veralteten republikanischen Formen und Sitten kein neues Leben dem verrotteten Volke eingehaucht werden könnte. An ihrer Spitze stand der ehrenwerthe Cato, jenes strengen Urgroßvaters würdiger Nach- folger, aber gebildeter, vielseitiger, geistig und sittlich tüchtiger als er. An diese damals am meisten in Rom hervorragenden Männer meinte Pom pejus sich anlehnen zu müssen, da er nach seiner Rückkehr er- kannte, daß er nur durch einflußreiche Verbindungen seine Machtstel- lung sich bewahren könnte. Aber da er bald merkte, daß Cato nur das Wohl des Staates, nicht des Pompejus suchte, Cicero aber des Staates Vortheil wenigstens mit dem des Pompejus zu verbinden trachtete, so suchte er andere Verbindungen auf, die ihm besser zum Zwecke dienen möchten. Und schon stand der Mann bereit, der, zum Begründer einer neuen Zeit für Rom und für die Völker ausersehen, schnell die günstige Gelegenheit ergriff, um durch die Verbindung mit dem Pompejus anscheinend dessen Einfluß zu stärken, in der That aber sich selber die Staffel zu bauen zu der Höhe des Ruhms und der Macht, die seit langen Jahren bereits seine Seele erfüllte. Ju- lius Cäsar verband und verschwägerte sich mit Pompejus, und durch Hinzuziehung des überreichen Crassus, der mit seinen Geldkräften überall herzutreten und aushelfen sollte, entstand der erste berühmte Dreimännerbund (Triumvirat), durch welchen etwa zehn

2. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 172

1859 - Lübeck : Rohden
172 Xiii. §. 3. Entstehungsgeschichte Rom's. Heiligthümer und Priester hatte. Jede Tribus war in zehn Curien, das ganze Volk also in dreißig Curien getheilt, die dann wieder in verschiedene Unterabtheilungen bis hinab zu der einzelnen Gens zer- siel. Gens aber hieß der Familienverband, die Geschlechtsverwandt- schaft, die durch den Allen gemeinsamen Namen erkennbar war, und jede Gens hatte wieder ihre besonderen Familienopser, Familiengötter, Fa- miliengebräuche, namentlich auch ihre besonderen Clienten. Das waren, wie schon erwähnt wurde, abhängige Leute, welche durch religiöse Verpflichtungen dem Haupte der Familie zu bestimmten Dienstleistun- gen verbunden waren, und dafür den Schutz und die Vertretung, Berathung und Aushülfe des Familienhauptes als ihres Patrons ge- nossen. So sorgfältig wurde jeder einzelnen Genossenschaft innerhalb der römischen Gemeinde ihr Bezirk abgegrenzt, auf welchem sie sich als auf ihrem eignen Gebiet frei und unbehindert bewegen konnte. Dagegen war auch ebenso sorgsam vorgesehen, daß keine dieser bis auf einen gewissen Grad selbständigen Gemeinschaften die übrigen, oder auch nur die nächst benachbarten hindern oder gar verletzen, sondern alle in freier und kräftiger Weise zur gegenseitigen Förderung und zum Wohl des Ganzen Zusammenwirken möchten. Die Entstehungsgeschichte Rom's ist ebenso wie die jeder andern Stadt oder Nation in Sagen gehüllt. Das Jahr 753 wird als das Jahr der Erbauung Rom's angenommen, also die Zeit, wo die Assyrer anfingen, das Reich Israel zu bedrängen. Romulus, später als Gott verehrt und Quirinus genannt, wird als Gründer und Erbauer der Stadt gepriesen, aber zugleich als Mörder seines Bruders Remus mit dem Kainszeichen gebrandmarkt, ein Zeichen, welches das ganze rö- mische Volk, das sich selbst ein Räubervolk zu nennen liebt, nie wieder von seiner Stirn hat wischen wollen oder können. Als eine Räuber- schaar erscheint die erste latinische Colonie, welche sich mit Romulus, der aus Alba Longa stammte, an den Ufern der Tiber auf dem pala- tinischen Hügel anstedelte. Durch Raub wurden die Weiber und Töchter der Sabiner gewonnen, und der Sabinerkönig aus Cures be- wogen, sich mit seiner sabinischen Gemeinde auf dem capitolinischen und quirinalischen Hügel niederzulassen. Nach der Ermordung dieses Kö- nigs Titus Tatius ward Romulus von den Latinern und Sabinern und den inzwischen noch hinzugetretenen Etruskereolonieen auf dem cö- lischen Hügel als gemeinschaftlicher König anerkannt. Eine Anzahl von 100 Familienhäuptern aus jeder Tribus stand als Senat ihm zur Seite und hinderte ihn an jedem Mißbrauch seiner Königsgewalt zu despotischer Willkür. Als aber Romulus gleichwohl seinen Eigen- willen geltend machen wollte, da wußte der Senat ihn schnell zu besei- tigen und ließ ihn unter einem ehrenvollen Vorgeben plötzlich ver- schwinden. So war der Anfang Rom's nach der eignen Sagenge- schichte der Römer durch Gewaltsamkeit der schlimmsten Art befleckt.

3. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 178

1859 - Lübeck : Rohden
178 Xm. §. 6. Veränderungen in Rom und Vertreibung der Könige (510). erst nach mehrhundertjährigem Kampf. Für die nächste Zeit konnten sie noch nichts weiter gewinnen, ja, durch das gewaltsame Gebühren des letzten Königs Tarquinius Superbus, der den orienralischen Alleinherrn spielen wollte, schienen sogar die kaum gewonnenen Vor- theile wieder verloren, die Grundlagen der weitern Staatsentwick- lung wieder niedergeriffen zu werden. Aber sie waren zu fest auf weise Erwägung der Verhältnisse gegründet und zu deutlich aus einem unabweisbaren Bedürfniß hervorgegangen, als daß das praktische Römervolk leichtsinnig den eignen Bau wieder hätte zerstören mögen. Der König Tarquinius Superbus, der sich gleich anfangs mit einer Leibwache umgeben hatte, wollte weder dem Senat einen Ein- fluß auf die Staatsregierung verstatten, noch den Comitien, und indem er Alles seiner eignen Entscheidung vorbehielt, beleidigte er zu gleicher Zeit die Patrieier wie die Plebejer. Nicht minder verletzte er durch seine Anmaßungen die Nachbarvölker, die in einem Abhängigkeitsver- hältniß zu Rom standen, Latiner und Etrusker, so daß er endlich nir- gend mehr eilte Partei hatte, auf deren Treue und Ergebenheit er rechnen foimte. Zwar war er ein großer Kriegsmann und überwand die Volsker, Aequer und Herniker, die im Süden und Osten der La- tiner saßen, aber das Heer haßte ihn wegen seines harten und hochsah- renden Wesens. Zwar verschönerte er die Stadt durch Fortführung der großen Bauten des Tarquinius Priscus und errichtete das Capitolium mit seinen herrlichen Tempeln, aber das Volk haßte ihn wegen des harten Frohndienstes, beit es dabei zu leisten hatte. Und als nun gar die lasterhafte Begierde seines Sohnes Sertus noch dazu kam, als selbst die ehrbaren Frauen, inmitten ihrer häuslichen Zurückgezogenheit nicht mehr vor der lüsternen Gewaltsamkeit des tarquinischen Geschlechts sicher waren, als Brutus und Collatinus mit dem blutigen Dolche, mit dem sich die geschändete Lucretia entleibte, Volk und Heer zur Rache aufrief, fanden sie eine seltene Einmüthigkeit des Entschlusses. Dem König Tarquinius und seinem ganzen Geschlecht wurden die Thore der Stadk Rom verschlossen, die Königswürde für ewige Zeiten abgeschafft, Volkscomitien und Senat in ihre Rechte wiederhergestellt, und zwei jährlich wechselnde Beamte, erst Prätoren dann Consuln ge- nannt, statt der Könige an die Spitze des Heeres und der bürgerlichen Einrichtungen gestellt, doch so, daß sie ihre Instructionen vom Senat empfingen. Nur für die oberpriesterlichen Functionen, die der König bisher besessen, wurde ein eigner Opferkönig ernannt, der aber durch- aus keine sonstige Amtsgewalt hatte. Vergeblich suchte Tarquinius diese Anordnungen wieder umzustürzen und den Thron wieder zu ge- winnen. Er wandte sich an die Nachbarstädte, an die Etrusker und die Latiner, um mit bereit Hülfe sich die Rückkehr nach Rom zu er- zwingen. Aber nachdem er mehrmals die besten Hoffnungen und Aus- sicht auf gutes Gelingen gehabt, mußte er endlich die Gedanken völlig «ufgeben und Rom seiner neuen republikanischen Entwicklung über- lassen.

4. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 222

1859 - Lübeck : Rohden
222 Xiv. §. 10. Uebergang Rom's in ein Kaiserreich. bildeten den zuverlässigsten Bestandtheil seiner Kriegsmacht, die Stütze seiner Herrschaft; sie waren aber auch nebst den zahlreichen römischen Pflanzstädten das wirksamste Mittel, um bis an die äußersten Grenzen des Reichs römische Sitte, Sprache, Gesetze und römische Bildung zu verbreiten. Die Grenzprovinzen sammt allen sonst noch aus irgend einem Grunde wichtigen Provinzen behielt Augustus unter seiner eignen unmittelbaren Verwaltung und ernannte selbst die Legaten und Proprätoren mit festem Gehalt, welche nach seiner Instruction und unter seiner strengen Controle die Leitung der Geschäfte in den Provinzen übernehmen sollten. Da athmeten jene unglücklichen Länder wieder auf. Anstatt der wilden räuberischen Senatoren und Consularen, welche ihre Amtsgewalt als Statthalter nur dazu benutzt hatten, um in möglichst kurzer Zeit ungeheure Reichthümer zusammenzupressen, erfreuten ste sich jetzt einer wohlgeordneten bürgerlichen und militäri- schen Verwaltung, die selbst durch die tyrannischen Willkürlichkeiten spä- ter Kaiser wohl öfters aus eine Zeitlang gestört, aber niemals ganz durch- brochen wurde. Aber auch die übrigen der Verwaltung des Senats anvertrauten unwichtigeren Provinzen nahmen Theil an dieser wohl- thätigen Veränderung. Denn auch die senatorischen Beamten, sowie der ganze von Augustus gereinigte und wesentlich umgestaltete Se- nat fühlten sich beständig unter der scharfen Controle des Fürsten und scheuten sich, einen Anlaß zu geben zu gegründeten Anklagen oder Verdächtigungen, wodurch sie ihrer Aemter und Güter plötzlich verlustig gehen konnten. Auch waren ihrer Willkür durch die festen und klaren Gesetze des römischen Privatrechts überall feste Grenzen gesetzt und Riegel vorgeschoben, die Niemand so leicht ungestraft durchbrochen hätte. Daher kam es, daß sich im Großen und Ganzen die Masse der vom römischen Reich umklammerten Völker eines politischen Wohlseins und mehrentheils einer ruhigen Behaglichkeit erfreuten, die den Gedanken an Tumult, Aufstand, Empörung nur sehr schwer und selten aufkom- men ließ, selbst unter den verworfensten Kaisern. In diesem weiten, beruhigten, durch einen vielbewunderten Staatsmechaniömus trefflich zusammengehaltenen und geleiteten Reiche waltete nun der Augustus als „Vater des Vaterlandes" mit Milde, Weisheit und rücksichtsvoller Schonung der althergebrachten republikanischen Formen. > Die Titel König, Herr, Dictator wies er weit von sich ab. Mancher reiche Pri- vatmann lebte glänzender und schwelgerischer als er. Als einfachen Bürger sah man ihn unter den Mitbürgern umhergehen. Nur auf bestimmte Zeit, je fünf oder zehn Jahre, ließ er sich durch immer er- neute Bitten des Senats und Volks die höchsten Gewalten immer wieder übertragen. Er war seiner Sache zu gewiß, daß Rom nicht ohne ein monarchisches Haupt sein könne, und daß seine Regierung als die höchste Wohlthat von allen Römern empfunden wurde. Eine zahl- reiche Leibgarde (Prätorianer) stand jeden Augenblick bereit, seinem Wink zu folgen; die Befugnisse der höchsten republikanischen Würden und Aemter waren auf ihn übertragen, seine Edicte hatten Gesetzes- kraft. Jeder Widerstand war verstummt. Von Verschwörungen wider ihn hörte man nichts mehr. Die bedeutendsten Männer, die größten

5. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 180

1859 - Lübeck : Rohden
180 Xiii. §. 8. Innere Entwicklung der römischen Republik. Um die große Erniedrigung möglichst zu verdecken, welche das stolze Rom unmittelbar nach der Vertreibung der Könige erlitt, haben die römischen Schriftsteller die einzelnen rühmlichen Thaten und Be- weise republikanischen Heldenmuths desto sorgfältiger hervorgehoben und ausgemalt, wie z. B. die Vertheidigung der Tiberbrücke gegen die ein- dringenden Etrusker durch den Horatius Cocles, die entschlossene Selbstverstümmelung des Mucius Scävola im Lager des Bör- sen na, den kühnen Fluchtversuch der Clölia mit den übrigen Jung- frauen, die als Geißeln an den Etruskerkönig ausgeliefert waren. Aber wie schon der Mordgang des Mucius in's feindliche Lager, besonders im Vergleich mit späterm römischen Edelmuth gegen feindliche Feldherren uns schlecht gefallen will und einen traurigen Beweis von der gänz- lichen Rathlosigkeit und Zerrüttung der römischen Bürgerschaft liefert, so wenden wir uns vollends mit Abscheu hinweg von dem Henkersamt, welches Brutus der Vater an seinen eignen Söhnen vollzieht, weil sie sich verrätherisch mit dem Feinde eingelassen haben. Wie tritt hier wieder die rücksichtslose Rohheit des abstracten heidnischen Römerrechts so grell zu Tage. Wie viel ehrwürdiger erscheint uns des Brutus Mitconsul Collatinus, der, um nicht seine Neffen mit gleicher Er- barmungslosigkeit selber zum Tode verurtheilen und hinschlachten zu müssen, lieber sein hohes Amt niederlegt und Rom verläßt. Welche Härte ferner von Seiten der Patricier, besonders der Claudius'scheu Geschlechter gegen die Plebejer, selbst mitten in der gemeinsamen Noth. Eben diese Nothzeit wurde dazu ausgebeutet, um das ärmere Volk desto tiefer herunterzudrücken, und die kaum bewilligten Rechte der un- tergeordneten Classe wieder zu entreißen- Selbst die Wiederherstellung einer vorübergehenden königlichen Macht und Gewalt war den Pa- triciern zu diesem Zwecke nicht zu gefährlich. Der erste Diktator, den sie ernannten und der fast mit allen königlichen Rechten bekleidet war, doch nur für sechs Monate, hatte noch viel mehr die Bestim- mung, den Widerstand der Plebejer zu brechen, als die äußeren Feinde abzuwehren, und so oft in den nächsten Jahrhunderten Dictatoren ge- wählt wurden, lagen fast jedesmal diese beiden Zwecke wieder gleich- zeitig vor. Uebrigens war damals in der That die Gefahr von außen, besonders von den Latinern so groß für die Römer, daß der entschei- dende Sieg der Römer am See Regillus 496 weniger der Thatkraft des Dictators als der unmittelbar eingreifenden göttlichen Beihülfe zu- geschrieben wurde. Doch diente auch dieser Sieg nicht dazu, den Rö- mern ihren frühern Einstuß in Latium zurückzugeben. 8. 8. Innere Entwicklung der römischen Republik. Die Geschichte Rom's in den nächsten anderthalb Jahrhunderten, also etwa von 500 bis 340 (bis zur Zeit Alerander's des Gro- ßen) ist nach außen hin überaus einförmig und beschränkt sich fast gänzlich auf die ununterbrochenen kleinen Kriege gegen die nächsten Nachbarn, Latiner, Herniker, Volsker, Aequer, Sabiner, Etrtlsker,

6. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 182

1859 - Lübeck : Rohden
182 Xiii. §. 8. Innere Entwicklung der römischen Republik. verbunden mit unablässigen Kriegsleistungen und harten Besteuerun- gen, herbeigeführt war, so suchten sie vor allen Dingen eine neue und billigere Vertheilung des Ackerlandes herbeizuführen, was ihnen frei- lich erst in sehr später Zeit vollständig gelang. Sodann aber richte- ten die Tribunen besonders ihr Augenmerk auf die Feststellung ge- schriebener Gesetze, durch welche die Plebejer gleiche Rechte mit den Patriciern vor Gericht erlangen sollten. Wirklich entstanden um 450 die zwölf Gesetzestafeln der Decemvirn und gewährten die verlangte Rechtsgleichheit. War diese gewährt, so mußte auch die letzte Schranke zwischen Patriciern und Plebejern fallen, es mußte das Recht der wechselseitigen Heirath zwischen beiden Theilen nachgegeben werden, und nun konnte man endlich auch die höheren Staatsämter den mit Patriciern verschwägerten Plebejern nicht mehr verweigern. In un- ablässigem Vorschreiten gelangten sie in den Besitz des Consulats, der Diktatur, endlich auch des richterlichen Prätoramts und des Censor- amts, welches die Patricier als eine oberste Aufsichtsbehörde über das Vermögen und die gute Sitte der Bürger ausdrücklich ihren eignen Standeögenossen Vorbehalten hatten. Die letzten Aemter, die noch zu erringen waren und endlich auch errungen wurden, waren die prie- sterlichen; und damit schloß dieser merkwürdige Kampf zwischen den beiden Tbeilen der römischen Gemeinde ab, mit dem vollständigen Siege der Plebejer. Man hat sich zwar gewöhnt, die älteren Zeiten der römischen Repu- blik als eine herrliche Zeit voll Einfachheit, Nüchternheit, Gerechtigkeit und Edelmuth anzusehen, und man muß wirklich den Römern das Zeugniß geben, daß sie in mancher Beziehung eine sehr ehrenhafte Ge- sinnung bewiesen, namentlich in Vergleich mit der damaligen Sittenlosig- keit, Schwelgsucht lind Untreue der Orientalen und auch der Griechen. Aber dadurch wird das andere Urtheil nicht aufgehoben, daß sie so arge Egoisten waren, wie nur je unter den Heiden gefunden sind. Gerade die Kämpfe zwischen Patriciern und Plebejern sind so voll der schrecklichsten Beispiele solcher Eigensucht, die mit allen Mitteln der Gewalt und List ihre vermeintlichen Rechte durchsetzen will, daß wir ein langes Register von Frevelthaten aufstellen könnten, welche uns durch ihre eignen Schriftsteller ausbewahrt sind. Wir erinnern nur beispielsweise an den Coriolanus, der, wegen seines Hasses und sei- ner grausamen Vorschläge gegen die Plebejer ans Rom vertrieben, sich mit den Feinden verband und heraurückte, um seine eigne Vaterstadt zu bekämpfen; ferner an den Spur ins Ca ssius, der von seinem eignen Vater zum Tode verurtheilt wurde, weil er sich den Plebejern günstig erwiesen; an die 200 edlen Fabier, die aus dein gleichen Grunde von ihren Standesgenossen dem Feinde schändlich geopfert wurden. Höher noch steigerte sich der Frevelmuth in der Ermordung

7. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 203

1859 - Lübeck : Rohden
Xiv. §. 4. Verderbniß in Rom. 203 zen erregen und Nothstände herbeiführen, durch welche Denen, die noch sehen konnten und wollten, die Augen geöffnet wurden über das sittliche Berderben und die Nothwendigkeit der Umkehr. Es gab aber zwei Punkte, wo Rom für schmerzliche Wunden und Geschwüre sehr empfänglich war, die äußere Politik und die innere Ordnung des Staats. Nach außen hin brauchte Rom freilich vor der Hand nichts zu fürchten, denn alle unterthänigen oder benachbarten Völker waren, wenigstens nach dem Osten und Süden hin, verderbter und entsittlichter, schwächer und elender als die Römer selbst. Auf den anderen Punkten aber, im Norden und Nordwesten, sollten sie erst etwas später ihrer Schwäche inne werden. Dagegen im Innersten des Staats, in Rom's Mauern, brach eine Revolution aus, welche nicht bloß die vorhandenen Nebel in schmählichster Weise bloßlegte, sondern auch so betrübte Zustände in ihrem Gefolge hatte, daß von da an der römische Staat fast ein Jahrhundert hindurch an einem schleichenden Fieber hinzusiechen schien. Die Noth war, daß keine Leute mehr da waren, welche den Staat regieren konnten. Der Adel, d. h. die früheren Patricier, durch die plebejischen Beamtenfamilien verstärkt, der früher an Weisheit, Kraft und Hoheit einer Reihe von Königen glich, bestand jetzt aus lauter Sklaven des Eigennutzes, welche ihre Amtsgewalt, besonders in den Provinzen, nur dazu be- nutzten, um sich zu bereichern, um ausgedehnte Ländereien als Grund- besitz zu gewinnen, um sich mit Schaaren von Sklaven und Clienten, mit unaufhörlichem Wechsel von Genüssen zu umgeben, um jeden fremden Eindringling (homo novus) aus dem Optimatenkreise fern zu halten, um das Volk durch Stimmenkauf, glänzende Spiele und Bestechungen zu gewinnen. Das Volk aber, ehemals ein Muster von ackerbauender Einfachheit, Nüchternheit, Selbstverleugnung und Vaterlandsliebe, war jetzt durch das ruhelose Kriegsleben verwildert, durch die Beute verwöhnt, um sein Erbgut von den Reicheren betro- gen, ohne höheres Interesse als seine Existenz, ohne Arbeitslust, ohne Fähigkeit, sich in ärmliche Verhältnisse zu schicken, ohne Fürsprecher und Berather, ohne Geld, ohne Heerd, eine zuchtlose Masse, die täg- lich durch Einwanderung aus den italischen Städten neuen Zuwachs bekam, die durch Aussendung von Colonieen nicht mehr hinlänglich zerstreut werden konnte, und durch die jetzt seltenen Kriege nicht mehr wie vormals zu Tausenden aufgerieben wurde. Diese wüste Masse sollte in ihren Comitien die Entscheidung geben über Gesetze, Beam- tenwahlen, Kriegführung u. s. w. Sie machte daraus ein einträg- liches Geschäft, indem sie ihre Stimmen verkaufte. Nur der meist-

8. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 123

1859 - Lübeck : Rohden
X. §. 5. Die klrlnasiatlschen Griechen. 123 diese außerordentliche Selbstzucht das spartanische Gemeinwesen groß gemacht, ihm Siege perschafft, ihm eine Zeitlang die Herrschaft über ganz Griechenland in die Hände gegeben und 500 Jahre lang die Ei- genthümlichkeit des spartanischen Volks in rühmlicher Weise gesichert hat. Aber sie zertrat mit tyrannischer Gewalt alle zarteren Empfin- dungen des Menschenherzens und von den christlichen Tugenden: Liebe, Friede, Freude, Geduld, Freundlichkeit, Gütigkeit. Glaube, Sanftmuth, Keuschheit, hatte weder der Gesetzgeber noch sein Volk auch nur die leiseste Ahnung. Fast dreihundert Jahre später, um die Zeit da Jerusalem dem Schwert des N ebucadnezar erlag, empfing auch Athen seine Gesetz- gebung , und zwar durch den Solon. Aber die solvnische Gesetzge- bung wirkte weder so durchgreifend und umgestaltend, noch auch so lange Zeit hindurch wie die lykurgische. Auch Solon hat seine Weisheit auf Reisen gesammelt. Er war zwar auch aus königlichem Geschlecht wie Lykurg, aber er trieb Geschäfte als Kaufmann, wie fast alle Athener, und man steht es seiner Gesetzgebung an, daß sie auf einem kaufmännischen Boden gewachsen ist. Eintheilnng der Bürger nach Vermögensclassen, Feststellung der Abgaben, des Zinsfußes, Re- gelung des Verkaufsrechtes, das und dergleichen bildete einen Haupt- theil der Gesetze; dann die politischen Vorrechte, die wieder mit Pen Vermögensclassen Zusammenhängen, die Rechte ver Archonten, des Raths der 400, des Areopag, und der Volksversammlung wurden sorg- fältig gegen einander abgewogen, eine gemäßigte Volksherrschaft ein- geführt. In sittlicher Beziehung sind die Gesetze sehr unbedeutend und wurden nie recht beachtet; die Verfassung aber wurde so oft geändert, als die augenblickliche Laune oder die Umstände den Wunsch nach einer Aenderung erregten. Kaum hatte Solon nur den Rücken gewendet, so gerieth schon wieder Alles in Verwirrung, und nur schwer gelang es den Pisistratiden, durch eine Art Alleinherrschaft (Tyrannis) die wüthenden Parteikämpfe zu hemmen und eine bessere Ordnung herzu- stellen. §. 5. Die kleinasiatischen Griechen. Die Gesetzgebung des Solon und die sich daran schließenden politischen Kämpfe in Athen führen uns schon ganz nahe an die Zeit der großen kriegerischen Erhebung Griechenlands gegen die persischen Unterdrückungsversuche. Gleich nach Solon's Zeiten hatte Cores, der Knecht Gottes, die Herrschaft des asiatischen Weltreichs ange, treten, und der lydische König Crösus, den er bezwang, erinnerte sich (nach der Sage) in seiner Todesnoth noch an den Besuch des weisen Solon in Sardes, der ihm gesagt, daß Niemand vor seinem Tode glücklich zu nennen sei. Zu dem Staatsverband des lydischen Reiches gehörten abermch die griechischen Colonieen, Staaten und Städte an der asiatischen Küste des agaischen Meeres, deren ansehnlichste Milet war. Diese geriethen also zugleich mit dem lydischen Reich und dem

9. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 171

1859 - Lübeck : Rohden
Xiii. §. 3. Entstehungsgeschichte Rom's. 171 Longa wurde der Vorort eines latinischen Städtebundes von etwa dreißig selbständigen Städten, in welchen entweder erbliche Königssamilien oder jährlich wechselnde Prätoren, Dictatoren rc. die Leitung in Händen hatten. §. 3. Entstehungsgeschichte Rom's. Die früheren Weltreiche waren von bestimmten Völkern errichtet, welche ihr besonderes Gepräge vom Herrn empfangen hatten und deshalb auch in der göttlichen Weissagung mit bekannten Geschöpfen verglichen und bezeichnet werden konnten. So wird das babylonische Chaldäervolk Dan. 7 mit dem Bären verglichen, das Volk der Me- der und Perser mit dem Löwen, die Griechen mit dem gefleckten Par- del, und an einer andern Stelle die Griechen mit dem Ziegenbock und die Perser mit dem Widder (Dan. 8). Aber die Römer sind ein so sehr viel anderes und eigenthümliches Volk, daß sie mit gar keinem bekannten Thiere verglichen werden können. Rom wird be- schrieben als ein namenloses Ungeheuer. Die Eigenthümlichkeit des Ungeheuers besteht aber darin, daß es nicht ein einheitliches Ganze bildet, sondern aus verschiedenen Geschöpfen zusammengesetzt ist, so daß der eine Theil etwa einem Pferde, andere Glieder einem Vogel, der Kopf einem Menschen anzugehören scheint, oder wie sonst die Zusam- mensetzung sein mag. Eben dies ist nun die Eigenthümlichkeit des Römervolks. Es war ursprünglich gar kein Volk, sondern eine Stadt- gemeinde (ähnlich wie Athener, Spartaner u. s. w.), und diese Stadt- gemeinde bestand nicht aus lauter gleichartigen Bestandtheilen, die aus derselben Wurzel entsprungen, von demselben Saft und Geist erfüllt sind, sondern aus Bruchtheilen dreier verschiedener Völker: der Latiner (die selber schon ein Mischvolk waren), der Sabiner und der Etrusker. Diese drei verschiedenen Volkstheile wuchsen aber nicht durch längeres Zusammenleben allmälig zu einem neuen Ganzen zusammen, sondern auf dem Wege des Vertrags, der berechneten und unter festen Bedingungen erfolgten Einigung verbanden sie sich zu einem künstlich gefügten Staatsorganismus. Sie stellten sich nämlich unter eine ge- meinsame Regierung, nahmen gemeinsame religiöse, politische und bür- gerliche Gebräuche an, verpflichteten sich gegenseitig zu bestimmten Leistungen und räumten einander bestimmte Rechte ein. So erwuchs das Volk aus drei Tribus oder Stämmen, den (latinischen) Ramnes, den (sabinischen) Tities und den (etruskischen) Luceres. Das waren ursprünglich drei von einander gesonderte Gemeinden, jede unter ihrem Tribunus (Vorsteher, Vertreter). In jeder Tribus waren natürlich Leute von verschiedener Herkunft, Bildung und Vermögen. Sie theilten sich in Curien, von denen jede ihre besonderen Gottesdienste,

10. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 173

1859 - Lübeck : Rohden
Xiii. §. 4. Neu hinzukommende Bestandtheile und deren Einordnung rc. 173 Aber den Römern selbst erscheint dergleichen nicht als eine Befleckung, sondern sie rühmen sich der Wolfsnatur ihres Geschlechts, und machten deshalb die Wölfin zur Säugamme des Romulus und zum Wahr- zeichen der Stadt Rom. * §. 4. Neu hinzukommende Bestandth eile und deren Ein- ordnung in das Römervolk. Noch war aber die künstliche Zusammensetzung der römischen Stadtgemeinde bei Weitem nicht vollendet. Zu den drei genannten Tribus sammt ihren Clienten und Sklaven sollte noch ein ganz neuer Bestandtheil hinzutreten. Bewohner eroberter Städte wurden gezwungen, nach Rom überzusiedeln und sich auf einem der Hügel an der Tiber niederzulassen. Diese überwundene und deshalb den Ueberwindern untergeordnete, zu den Clienten gerechnete Masse der Bevölkerung hieß Plebs, die einzelnen Glieder Plebejer. Ihnen gegenüber werden die Mitglieder des Populus, der drei herrschenden Tribus, Patricier genannt. Die Plebejer, obwohl zum Theil reich, gebildet, in ihren früheren Wohnorten angesehen und mächtig, bekamen vor der Hand in Rom keinerlei Rechte, wenigstens durften sie an der Regierung keinen Theil haben. Sie mußten Steuern zahlen, Kriegsdienste thun, und die Gesetze befolgen, wie es die Patricier bestimmten. Aber es läßt sich von vornherein erwarten, daß sie es nicht gern thaten, daß sie eine Gelegenheit suchten, sich den Patriciern gleichzustellen. Da- durch wurde nun im fernem Verlauf des römischen Staatslebens jenes unaufhörliche Ringen der beiden Classen der Bevölkerung her- beigeführt, der Plebejer mit den Patriciern, welches durch Jahrhun- derte sich fortspann. Die Wirkung war zunächst eine beständige Frische der Bewegung, eine Wachsamkeit auf die genaue Einhaltung jeder Gerechtsame, auf die Erfüllung jeder Bürgerpflicht, wie sie kaum in irgend einem andern Staatswesen sich wieder findet. Aber auch schreckliche Thaten der Gewaltsamkeit kamen dabei vor. Bis- weilen schien es, als solle der Hader das ganze Gebäude aus allen Fugen reißen. Daß es gleichwohl nicht geschah, wurde einestheils verhindert durch die Klugheit und Tüchtigkeit der Staatslenker, welche immer zur rechten Zeit eingriffen und das unabweisbar gewordene Bedürfniß befriedigten, dann aber auch durch die der ganzen Bür- gerschaft tief eingeprägte große Erwartung von ihrer eignen Zukunft, von der hohen Bestimmung, zu der sie berufen seien, den Weltkreis zu beherrschen; endlich aber auch, was damit zusammenhängt, durch die geheiligten gottesdienstlichen Einrichtungen und Gebräuche, welche dem Ganzen, wie jeder einzelnen Genossenschaft eine höhere Weihe
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